Zur Gründung von rechtlich unselbstständigen Stiftungen innerhalb der Stiftergemeinschaft bedarf es nur einiger weniger Unterschriften. Die Klärung aller fachlichen und rechtlichen Aspekte übernimmt die Stiftergemeinschaft für Sie.
Nach dem Sinn unseres Lebens gefragt, finden wir Menschen sehr viele individuell geprägte Antworten. Dabei wollen alle gesund, glücklich und zufrieden, aber auch finanziell unabhängig sein.
Ist die Sinnfrage geklärt und sind dann die eigenen Ziele weitgehend erreicht, gehen immer mehr Menschen dazu über, einen Teil ihres finanziellen Potenzials anderen Menschen zur Verfügung zu stellen.
Als regional verwurzelter Finanzdienstleister, der mit den Menschen besonders verbunden ist, gestaltet die Sparkasse Mittelfranken-Süd die gesellschaftlichen Entwicklungen unserer Zeit aktiv mit.
Sie stellt Ihnen deshalb den kompetenten Rahmen einer Stiftergemeinschaft zur Verfügung und ermöglicht jedem Einzelnen, mit wenig Aufwand viel zu tun.
Individuell, steuerlich gefördert und in der Verwaltung optimiert, profitiert jeder einzelne Stifter von dieser Idee.
Im Gegensatz zu einmaligen Zuwendungen und Spenden können mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsvermögen z. B. kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gewünschte Zwecke auf Dauer nachhaltig unterstützt werden.
Damit haben Sie als Stifter einen dauerhaften Wert geschaffen, der je nach Stiftungszweck zum Wohle unseres Wirtschafts- und Kulturraumes und darüber hinaus wirken kann.
Überzeugen Sie sich bei uns über unsere Stiftungskompetenz. Als neuer Stifter sind Sie uns jederzeit herzlich willkommen.
Ihr
Thorsten Straubinger
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mittelfranken-Süd
Eine Zuwendung ab 500 Euro erhöht zu 80% das Kapital der Stiftergemeinschaft, 20% werden als Spende für die Zweckverwirklichung verwendet. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen und der Spendenanteil kommen Jahr für Jahr gemeinnützigen Einrichtungen in der Region zugute. Viele unserer Unterstiftungen sind für Zuwendungen offen. Suchen Sie sich diejenige aus, deren Engagement Sie fördern wollen.
Bereits mit einer Spende ab 1 Euro unterstützen Sie die Arbeit der Stiftergemeinschaft. Ihre Spende kommt gemeinnützigen Einrichtungen in der Region zu. Auch Spenden an bestehende Unterstiftungen sind möglich. Diese werden ebenfalls zu 100 Prozent den entsprechenden Zwecken zugeführt.
Eine Themenstiftung trägt den Namen des von Ihnen gewählten Stiftungszwecks. Dadurch sind die Chancen hoch, dass auch andere Bürger, denen dieses Thema am Herzen liegt, mit einer Zuwendung das Stiftungskapital erhöhen oder mit einer Spende den Wirkungsgrad der Stiftung erhöhen.
Mit einer Namensstiftung können Sie einen von Ihnen gewählten guten Zweck unterstützen und sich so gewissermaßen "unsterblich" machen. Den unterstützten Zweck können Sie jederzeit an Ihre Wünsche anpassen.
Anders als bei einer Spende, die der Empfänger sofort für die Zweckverwirklichung einsetzt, bleibt das Vermögen einer Stiftung dauerhaft erhalten. Die Erträge aus diesem Vermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks im Namen des Stifters.
Im Rahmen der von der Sparkasse Mittelfranken-Süd errichteten nicht rechtsfähigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd“ errichten Sie eine Unterstiftung durch Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG als Stiftungstreuhänderin.
Steuerlich wird Ihre Stiftung als Zustiftung zu der bereits bestehenden steuerbegünstigten Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd“ behandelt. Dies schafft Synergieeffekte bei Verwaltung, Vermögensanlage, Zweckverfolgung, Rechnungslegung und Steuererklärung.
Gleichwohl wird Ihre Stiftung buchhalterisch gesondert geführt. Anteiliges Stiftungsvermögen, Erträge, Rücklagen und Mittel zur Verfolgung der Stiftungszwecke sowie Spenden werden gesondert ausgewiesen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.
Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten Zwecken auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Sie bestimmen den aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen zu fördernden Zweck ganz individuell.
Einige Beispiele:
Nein, vielmehr bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen. Die Flexibilität spiegelt sich zum Beispiel in folgenden Lebensphasen wider:
1. Phase: Sie haben Kinder/Enkel und fördern aus den Erträgen Kinder- und Jugendeinrichtungen.
2. Phase: Während der Schul- und Studienzeit Ihrer Kinder/Enkel fördern Sie Bildungseinrichtungen.
3. Phase: Nach dem Eintritt der Kinder/Enkel in das Berufsleben fördert Ihre Stiftung z. B. Pflegeeinrichtungen.
Im Prinzip ja – gerade deswegen haben wir für Sie im Rahmen der Stiftergemeinschaft vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt durch Abschluss des Stiftungsverwaltungsvertrages mit der Stiftungstreuhänderin.
Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von der Stiftungstreuhänderin, der Sparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt. Sie erhalten jährlich von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG einen detaillierten Rechenschaftsbericht zu Ihrer Stiftung. Die Stiftungstreuhänderin wird vom Kuratorium, dem u. a. der Vorstand der Sparkasse Mittelfranken-Süd angehört, überwacht. Zudem wird der Jahresabschluss der Stiftergemeinschaft geprüft. Änderungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Stiftungstreuhänderin beobachtet. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen werden von dieser vorgenommen. Sie erhalten also ein Rundum-Sorglos-Paket, das auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiterbesteht.
Je nach Wunsch können Sie Ihre Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentieren, z.B. bei der Scheckübergabe an die zu fördernde Einrichtung.
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung im eigenen Namen können Sie deshalb bereits mit einem Betrag in Höhe von 25.000 EUR errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen.
Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Einkommensteuer
Sie können Ihre Zuwendungen an Ihre Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen Ihrer Stiftung in der steuerbegünstigten Stiftergemeinschaft können mit deutlich höheren Beträgen steuerlich geltend gemacht werden, als etwa Spenden. Um Ihre Stiftungszuwendung steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nicht bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung warten. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen ist möglich.
Schenkung- und Erbschaftsteuer
Die Zuwendung in das Stiftungsvermögen Ihrer Stiftung ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient. Eine Zuwendung von ererbtem Vermögen an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftsteuer führen.
Steuern auf Erträge
Im Rahmen der Vermögensverwaltung ist die steuerbegünstigte Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.
Mittelverwendung
Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge aus dem von Ihnen eingebrachten Stiftungsvermögen. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sofern Sie es wünschen, kann die Stiftergemeinschaft einen Teil der erwirtschafteten Erträge aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen dazu verwenden, Ihr Grab zu pflegen und somit Ihr Andenken zu ehren.
Beispiel zur steuerlichen Förderung
Zuwendung | 200.000 Euro |
Steuererstattung bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % | 60.000 Euro |
Eigener Aufwand | 140.000 Euro |
Sie legen nicht zwingend darauf Wert, dass eine Stiftung auch Ihren Namen trägt, möchten aber trotzdem ewige Werte schaffen, Ihrer Heimat etwas Gutes tun und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen? Dann unterstützen Sie doch ganz einfach mit einer Zustiftung eine bereits bestehende Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd.
Zum Beispiel eine kommunale Bürgerstiftung zum Wohle der Menschen vor Ort. Gerne informieren wir Sie darüber, wie Sie diese Einrichtungen stärken können.
Übrigens: Auch hier beteiligt sich das Finanzamt an Ihrem Engagement.
Stifter/-in
Stiftungstreuhänderin
Daniel Mechs
Leiter Private Banking, Stiftungsmanager
Getreu dem Zitat "Man kann nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen - denn Zukunft kann man bauen" möchte ich Sie als Ansprechpartner bei der Realisierung Ihrer individuellen Ziele unterstützen und so am "Bau" Ihrer Zukunft mitwirken.
Hilpoltsteiner Straße 2, 91154 Roth
Telefon: 09171 82-2217
Mobil: 0151 57545918
E-Mail: stiftergemeinschaft@spkmfrs.de
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