Ihr nächster Schritt
Voraussetzung für den Empfang elektronischer Kontoauszüge ist das
Elektronische Postfach. Dieses muss für den Empfang elektronischer
Kontoauszüge freigeschaltet sein. Sofern Sie das Elektronische
Postfach bisher nicht nutzen, lassen Sie es einfach von Ihrer Sparkasse
freischalten.
Merkblatt
Alle wichtigen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung von elektronischen Unterlagen finden Sie hier.
Als Empfänger des elektronischen Kontoauszugs sind Sie verpflichtet, die sogenannten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, zu beachten.