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BICBYLADEM1SRS

Gemeinsam in die Zukunft. 

Gemeinsam in die Zukunft. 

Die Vereinigung der beiden Sparkassen Mittelfranken-Süd und Gunzenhausen wirft bei Ihnen sicher Fragen auf. Um diese bestmöglich zu beantworten haben wir die nachfolgenden FAQs für Sie vorbereitet. 

Einschränkungen bei der Sparkasse Mittelfranken-Süd von SA, 18. April bis 19. April 

Aufgrund der technischen Fusion zwischen der ehemaligen Sparkasse Gunzenhausen und der Sparkasse Mittelfranken-Süd kommt es im oben genannten Zeitraum zu technischen Einschränkungen.

  • Bezahlen mit der Sparkassen-Card ist eingeschränkt möglich. Kreditkarten sind nicht betroffen.
  • Die SB-Geräte funktionieren nur eingeschränkt
  • Im Online-Banking kann es zu Einschränkungen kommen

Bitte versorgen Sie sich in diesem Zeitraum mit ausreichend Bargeld oder nutzen Sie Ihre Kreditkarte.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Fragen - unsere Antworten

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Fusion der Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen und der Sparkasse Mittelfranken-Süd, die wir laufend aktualisieren.

Aktuell befinden Sie sich auf der Internetseite der Sparkasse Mittelfranken-Süd. 
Unter unten stehenden Link gelangen Sie zur Internetseite der ehemaligen Vereinigten Sparkassen Gunzenhausen.

Hintergrundinformationen zur neuen Sparkasse Mittelfranken-Süd 

Die neue Sparkasse Mittelfranken-Süd - Fusion zum 1. September 2025. Durch die Beschlüsse der Träger beider Sparkassen haben sich die Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen und die Sparkasse Mittelfranken-Süd zur neuen Sparkasse Mittelfranken-Süd zusammengeschlossen. Damit entsteht eine noch leistungsstärkere Sparkasse mit rund 750 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von rund 6 Mrd. Euro. 

Überblick:

Rechtliche Fusion1. September 2025, rückwirkend zum 1. Januar 2025Zunächst ändert sich zu diesem Datum lediglich der Name der Sparkasse. Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt.
Technische Zusammenlegung18. & 19. April 2026Die Vereinheitlichung der Kernbanksysteme und technischen Systeme erfolgt mit der “technischen Fusion”. Für alle Änderungen kommt die Sparkasse Mittelfranken-Süd persönlich auf Sie zu. 
Erreichbarkeit

Erreichbarkeit

Ich habe Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Die häufigsten Fragen beantworten wir in den nachfolgenden FAQs. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Fusion haben, ist Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort gerne für Sie da. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Online-Banking oder der Sparkassen-App. Alternativ können Sie sich gerne an Ihren Berater oder unser KundenServiceCenter wenden.

Ändern sich die E-Mail-Adressen und Telefonnummern?

Telefonnummern

Alle Telefonnummern der Sparkasse Mittelfranken-Süd bleiben unverändert.

Alle Telefonnummern der bisherigen Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen ändern sich mit der technischen Fusion am 18. & 19.04.2026. Die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihres Ansprechpartners finden Sie in Ihrem Online-Banking und in der Sparkassen-App. 

Alternativ können Sie sich gerne an unser KundenServiceCenter unter der Rufnummer 09171 82-0 wenden.

 

E-Mail Adressen

Alle E-Mail-Adressen der bisherigen Sparkasse Mittelfranken-Süd bleiben unverändert.

Alle E-Mail-Adressen der bisherigen Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen haben sich zum 01.09.2025 auf vorname.nachname@spkmfrs.de geändert. Falls Sie noch die E-Mail-Adresse der ehemaligen Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen verwenden, wird Ihre E-Mail selbstverständlich weitergeleitet.

Ändert sich etwas bei den Filialen und Ansprechpartnern?

Ihre persönlichen Beraterinnen und Berater ändern sich aufgrund der Fusion nicht. Nutzen Sie gerne unsere Beratungszeiten. Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners bzw. Ihrer Ansprechpartnerin finden Sie im Online-Banking und in der Sparkassen-App.

Die Öffnungszeiten der einzelnen Filialen entnehmen Sie bitte dem Filialfinder.

Wo befindet sich der Hauptsitz der neuen Sparkasse Mittelfranken-Süd?

Der Hauptsitz der Sparkasse Mittelfranken-Süd am Standort Roth. Die Vier-Säulen-Sparkasse ist nicht nur durch den Hauptsitz präsent vor Ort, sondern auch durch ihre weiteren drei Säulen in Schwabach, Weißenburg und Gunzenhausen und ist mit 24 Geschäftsstellen und 25 SB-Stellen in der Region vertreten.

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

Wie lautet die neue Bankleitzahl/BIC?

Die Bankleitzahl der Sparkasse Mittelfranken-Süd lautet einheitlich 76450000, der BIC BYLADEM1SRS.

Bekomme ich eine neue Kontonummer?

Kundinnen und Kunden der ehemaligen Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen, die aufgrund einer Doppelung der Kontonummer eine neue Kontonummer erhalten, werden per Brief darüber informiert. Die Kontonummer ist gültig ab 19.04.2026. Die neue Sparkassen-Card (Debitkarte) mit IBAN/Kontonummer sowie der PIN-Brief werden automatisch versandt. Cash- und Giro-Konten für welche bisher keine Karte ausgestellt wurde, sind davon ausgenommen. 

In diesem Fall funktioniert Ihre alte Sparkassen-Card bis zum Ablauf des 18.04.2026. Die neue Karte ist ab 19.04.2026 gültig. Dies gilt ebenfalls für die Sparkassen-Card von Kontobevollmächtigten. Automatisierte Zahlungen wie Lastschriften oder Gutschriften, werden auf die neue Kontonummer umgeleitet. Die neue Kontonummer wird z.B. im Online-Banking automatisch aktualisiert. 

Was passiert mit meiner neuen Kontonummer im Zahlungsverkehr? Gutschrift, Lastschriften, Daueraufträge, …?

Alle Gutschriften und Lastschriften, die noch zu Gunsten oder zu Lasten Ihrer alten IBAN eingehen, leiten wir automatisch für eine über Jahre sichergestellte Übergangszeit auf Ihre neue IBAN weiter.  

Demnach besteht für Sie aktuell grundsätzlich kein Handlungsbedarf.
 

Sie können Ihre neue IBAN gerne Ihren Zahlungsverkehrspartner nach und nach mitteilen. Beispielsweise, wenn Sie jährlich Ihre Verträge/Daten überprüfen, aktualisieren bzw. bei einer Vertragsneuanlage.
Die bei uns im Haus bestehenden, beauftragten Daueraufträge werden künftig von der neuen Kontonummer versendet.
Für Daueraufträge im Familienverbund (also zwischen eigenen oder Gemeinschaftskonten) sollte mittelfristig die neue Kontonummer übernommen werden. Hier gilt das gleiche Vorgehen, wie bei der Anpassungen von Lastschriften.
Die neue IBAN finden Sie zusätzlich ab dem 20.04.2026 auf Ihrem Kontoauszug (Blatt 1), bequem im Online-Banking und in der Sparkassen-App.
Individualisierte Zahlungsverkehrsvordrucke mit alter IBAN können auch noch nach dem 20.04.2026 aufgebraucht werden. Zahlungen werden automatisch auf die neue IBAN weitergeleitet. Bitte denken Sie bei der Bestellung neuer Vordrucke daran, Ihre IBAN zu aktualisieren.

Musteranschreiben zur Information von Zahlungsverkehrspartnern über die geändert IBAN

Bei vielen Dienstleistern wie eBay, Amazon, Netflix, etc. können Sie Ihre geänderte IBAN und Kontonummer selbstständig im Online-Portal des jeweiligen Anbieters ändern. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Ihre Dienstleister schriftlich mit folgenden Musteranschreiben über die Änderung Ihrer IBAN/Kontonummer informieren. 

Musteranschreiben herunterladen

Online-Banking

Online-Banking und Sparkassen-Apps

Wie kann ich mich im Online-Banking anmelden?

Ab dem 20.04.2026 können Sie sich nur noch über unsere Internet-Filiale unter www.sparkasse-mittelfranken-sued.de anmelden. Falls Sie eine abweichende Adresse in Ihren Favoriten oder Bookmarks gespeichert haben, ändern Sie diese bitte ab.
Ihre bisherigen Zugangsdaten zum Online-Banking wie Anmeldename und PIN bleiben erhalten.
Falls sich doch Ihr Anmeldenamen geändert hat, wurden Sie über Ihren neuen Anmeldenamen per Brief informiert.

Warum muss ich die Geräteerkennung neu aktivieren?

Ab dem 20.04.2026 erreichen Sie die Sparkasse Mittelfranken-Süd unter der einheitlichen Internetadresse www.sparkasse-mittelfranken-sued.de. Die Geräteerkennung, die Sie unter der bisherigen Adresse aktiviert hatten, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf die neue Adresse übernommen werden.

Aktivieren Sie dazu während der Anmeldung unterhalb des PIN-Feldes die Funktion der Geräteerkennung, um Ihren Browser bzw. Ihr verwendetes Gerät auch für die neue Internetadresse als vertrauenswürdig zu speichern.

Ich habe meine Online-Banking-PIN vergessen. Was nun?

Wenn Sie Ihre Online-Banking-PIN nicht mehr parat haben, können Sie diese in der Internet-Filiale oder an unseren Geldautomaten mit Ihrer Sparkassen-Card zurücksetzen. Die Funktion ist am Geldautomaten nur verfügbar, sofern Sie das pushTAN-Verfahren nutzen.

Was muss ich in der Sparkassen-App beachten?

Ab dem 20.04.2026 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Aktualisieren Sie bitte die Sparkassen-App im Google Play Store bzw. Apple App Store auf die aktuelle Version und starten erst danach die Sparkassen-App. Der Fusionsassistent startet direkt nach dem Öffnen der Sparkassen-App. Sollte dieser nicht starten, führen Sie bitte einen Neustart Ihres Smartphones durch. Anschließend öffnen Sie nochmals die Sparkassen-App.

Bitte halten Sie Ihren Anmeldenamen sowie Ihre Online-Banking-PIN bereit. Eine Ersatzautorisierung z.B. über Face-ID ist nicht möglich.

Ich habe für die Umstellung das Kennwort meiner Sparkassen-App vergessen. Was nun?

Sie können die Sparkassen-App nicht entsperren und kennen Ihr App-Passwort nicht mehr? Dann bitte die App deinstallieren (inklusive Datenbank), neu herunterladen und neu einrichten.

Funktionieren meine Kontowecker weiterhin?

Nutzen Sie den Kontowecker mit push-Benachrichtigung über die Sparkasse-App, so muss die push-Adresse neu angelegt und dem Kontowecker zugeordnet werden.

Nachdem Sie den Umstellungsassistenten für Ihre Konten durchlaufen haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Schritt 1: Neue push-Adresse registrieren. Klicken Sie hierfür in der Sparkassen-App unten auf „Profil“ > „Kontowecker“ und dann rechts oben auf „Registrieren“.

Schritt 2: Neue push-Adresse zuordnen. Warten Sie nun ein paar Minuten, bevor Sie unter „Profil“ > „Kontowecker“ Ihre bestehenden Kontowecker auswählen und über „Kontowecker bearbeiten“ die neue push-Adresse für die Benachrichtigung zuordnen.

Was muss ich in der S-Invest-App tun?

Nutzer der S-Invest App müssen diese neu einrichten und vorhandene Depots neu hinzufügen. Wir empfehlen Ihnen eine vollständige Neuinstallation der App. Bitte halten Sie Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit.

Ich nutze für meinen Zahlungsverkehr ein Programm (z.B. SFirm, StarMoney). Was muss ich beachten?

Alle betroffenen Kunden wurden individuell angeschrieben. In den Zahlungsverkehrsprogrammen StarMoney und SFirm wird ein „Fusionsassistent“ die Bankverbindung der Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen automatisch auf die neue Bankverbindung der Sparkasse Mittelfranken-Süd aktualisieren.

In anderen Programmen (z.B. VR-Networld, WinData, usw.) und Online-Banking-Apps (z.B. Sparkasse Business) muss die Änderung manuell durchgeführt (Synchronisation oder Neu-Abruf der Bankparameter und Kontodaten) oder ggfls. vollständig neu eingerichtet werden. Führen Sie ggf. eine vollständige Neuinstallation der App mit Neueinrichtung der Konten durch.

Ich besitze Konten und das Online-Banking bei beiden früheren Sparkassen. Wie gehe ich nun vor?

Die Daten aus dem Hause Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen wurden in diesem Fall auf die Sparkasse Mittelfranken-Süd übertragen. Da Sie als Kundin bzw. Kunde für die erste Zeit doppelt in unserem System hinterlegt sind, findet nach einiger Zeit eine sogenannte "Verschmelzung" statt und Ihre Daten werden zusammengeführt. Für diesen Schritt meldet sich die Sparkasse Mittelfranken-Süd jedoch persönlich bei Ihnen.

Konten, Karten und Verträge

Konten, Karten und Verträge

Wie tätige ich ab sofort eine Überweisung?

Wenn Sie kein Online-Banking nutzen, können Sie Ihre beleghaften Überweisung (Papierform) bei allen Filialen der neuen Sparkasse Mittelfranken-Süd abgeben.

Muss ich meine Sparkassen-Card oder Kreditkarte austauschen lassen?

Nein - Sie brauchen nichts Weiteres unternehmen. Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) und Kreditkarte können Sie trotz der aufgedruckten alten Sparkassenbezeichnung und bisheriger IBAN uneingeschränkt bis zum Ablaufdatum weiter nutzen.

Ausnahme: Wir haben Ihnen bei Änderung Ihrer Kontonummer eine neue Karte zugesandt. Wenn sich Ihre Kontonummer ändert, haben Sie bereits Ende März Ihre neue Geheimnummer (PIN) und Ihre neue Sparkassen-Card (Debitkarte) erhalten. Diese ist jedoch erst ab 19.04.2026 gültig.

Bitte nutzen Sie ggf. ab 19.04.2026 ausschließlich die neue Karte. Ihre bisherige Sparkassen-Card (Debitkarte) verliert mit diesem Tag Ihre Gültigkeit.

Was geschieht mit meinen Freistellungsaufträgen?

Sollten Sie bei beiden Sparkassen Freistellungsaufträge erteilt haben, wurden diese zusammengeführt und die Beträge addiert.

Benötige ich ein neues Sparbuch, auf dem der neue Name “Sparkasse Mittelfranken-Süd” abgedruckt ist?

Nein - die ausgegebenen Sparbuchurkunden der Sparkasse Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen behalten selbstverständlich ihre volle Gültigkeit und müssen nicht ausgetauscht werden. Sollte Ihr Sparbuch von einer Änderung der Kontonummer betroffen sein, kann Ihnen auf Wunsch gerne ein neues Sparbuch ausgestellt werden. Alle Zahlungen werden dennoch auf die geänderte Kontonummer übertragen.

Was muss ich bei der Zusammenarbeit mit einem Service-Rechen-Zentrum (SRZ) beachten?
  • SRZ-Dateieinreichungen bis 15.04.2026:
    Zahlungsverkehrsdateien, die bis einschließlich 15.04.2026 über ein SRZ, wie z.B. die DATEV, Eurodata, Land-Data, etc. eingereicht werden, muss noch die „alte“ IBAN der Sparkasse Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen beinhalten werden. Diese SRZ-Dateien müssen bis 15.04.2026, 12:00 Uhr von Ihnen vollständig autorisiert oder freigegeben werden.
  • SRZ-Terminüberweisungen:
    SRZ-Terminüberweisungen, die bis 15.04.2026 mit „alter“ IBAN eingereicht und freigegeben wurden, aber einen Ausführungstermin nach dem 15.04.2026 enthalten, werden auf die „neue“ IBAN umgestellt und am vorgegebenen Ausführungstermin automatisch verarbeitet.
  • SRZ-Dateieinreichungen ab 20.04.2026:
    Zahlungsverkehrsdateien, die ab 20.04.2026 über ein SRZ, wie z.B. die DATEV, Eurodata, Land-Data, usw. eingereicht werden, müssen die „neue“ IBAN der Sparkasse Mittelfranken-Süd beinhalten.
Müssen die SEPA-Lastschriftmandate oder SEPA-Firmenlastschriftmandate geändert werden?

Nein - es besteht kein Handlungsbedarf. Sowohl die Mandate für SEPA-Firmenlastschriften, als auch SEPA-Basislastschriften behalten ihre Gültigkeit.

Der Steuerberater holt meine Umsätze ab. Muss ich etwas beachten?

Ja - teilen Sie dem Steuerberater unbedingt Ihre neue IBAN mit.

Wir liefern die Umsätze mit Ablauf des 18.04.2026 mit der neuen IBAN aus.

Der Steuerberater kann Sie nur einlesen, wenn er Ihre neue IBAN in seinem Buchhaltungsprogramm hinterlegt hat.

Ich nutze für meinen Zahlungsverkehr ein Programm (z.B. SFirm, StarMoney). Was muss ich beachten?

Alle betroffenen Kunden wurden individuell angeschrieben. In den Zahlungsverkehrsprogrammen StarMoney und SFirm wird ein „Fusionsassistent“ die Bankverbindung der Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen automatisch auf die neue Bankverbindung der Sparkasse Mittelfranken-Süd aktualisieren.In anderen Programmen (z.B. VR-Networld, WinData, usw.) und Online-Banking-Apps (z.B. Sparkasse Business) muss die Änderung manuell durchgeführt (Synchronisation oder Neu-Abruf der Bankparameter und Kontodaten) oder ggfls. vollständig neu eingerichtet werden. Führen Sie ggf. eine vollständige Neuinstallation der App mit Neueinrichtung der Konten durch.

Ich besitze Konten und das Online-Banking bei beiden früheren Sparkassen. Wie gehe ich nun vor?

Die Daten aus dem Hause Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen wurden in diesem Fall auf die Sparkasse Mittelfranken-Süd übertragen. Da Sie als Kundin bzw. Kunde für die erste Zeit doppelt in unserem System hinterlegt sind, findet nach einiger Zeit eine sogenannte "Verschmelzung" statt und Ihre Daten werden zusammengeführt. Für diesen Schritt meldet sich die Sparkasse Mittelfranken-Süd jedoch persönlich bei Ihnen.

Firmenkunden, Kommunen und Vereine

Firmenkunden, Kommunen und Vereine

Informationen für Firmenkunden der ehemaligen Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen. Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Mittelfranken-Süd (1.0) besteht kein Handlungsbedarf. 

Buchhaltung / Steuerberater / Vordrucke

Leiten Sie Ihre neue IBAN unbedingt an Ihren Steuerberater bzw. Ihr Service-Rechen-Zentrum (z.B. DATEV, Eurodata, Land-Data, usw.) weiter. Diese finden Sie ab dem 20.04.2026 auf Ihrem Kontoauszug (Blatt 1) und bequem im Online-Banking. Ändern Sie außerdem in Ihrem Buchhaltungsprogramm, anderen Anwendungen, sowie auf Vordrucken die IBAN und BIC. 

Sie können Ihre Brief- bzw. Rechnungsvordrucke mit der „alten“ IBAN aufbrauchen. Für einen Übergangszeitraum werden diese Buchungen automatisch weitergeleitet.

Bei Neuauflagen Ihrer Brief- und Rechnungsvordrucke denken Sie bitte unbedingt daran, die neue IBAN und für Zahlungseingänge aus dem Ausland den neuen BIC, sowie die Bezeichnung „Sparkasse Mittelfranken-Süd“ aufdrucken zu lassen.

Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien

Bitte übertragen Sie uns über das Online-Banking nur noch Zahlungsverkehrsdateien (Lastschriften, Überweisungen) mit Ihrer „neuen“ IBAN.

Zahlungsverkehrsdateien mit „alter“ IBAN können mit Ablauf des 18.04.2026 nicht mehr verarbeitet werden.

Kartenbezahlterminal

Bitte teilen Sie Ihrem Terminalanbieter bzw. Netzbetreiber zeitnah Ihre neue IBAN mit.

Für Kunden, die ein Kartenbezahlterminal vom S-Händlerservice über die ehemalige Verinigte Sparkassen Gunzenhausen erhalten haben, besteht kein Handlungsbedarf. Die Sparkasse Mittelfranken-Süd wird die neue IBAN an den S-Händlerservicemelden.

Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien für das Ausland (nicht SEPA)

Auslandszahlungen (nicht SEPA) reichen Sie bitte ausschließlich mit Ihrer neuen IBAN ein.

Auslandszahlungen mit alter IBAN können mit Ablauf des 18.04.2026 nicht mehr verarbeitet werden.

Kann ich weiterhin meine Dateien aus einer Fremdsoftware in der Internet-Filiale hochladen?

Ja, aber Sie müssen in der Fremdsoftware, in der Sie die Datei erstellen, die neue IBAN hinterlegen.

Mit Ablauf des 18.04.2026 können nur noch Daten mit der neuen IBAN hochgeladen und verarbeitet werden.

Sicherheitshinweis

Sicherheitshinweis

Auch im Rahmen unserer Fusion werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie niemals telefonisch, per E-Mail oder Brief auffordern, persönliche Daten oder Online-Banking-Zugangsdaten preiszugeben. Die Sparkasse wird Sie auch nie anrufen und um Eingabe einer TAN oder Freigabe in der S-pushTAN-App bitten. Geben Sie nur Aufträge frei, die Sie explizit beauftragt haben.

ServiceTeam09171 82-0Sie erreichen uns: Montag - Freitag von 8 - 20 Uhr
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