Die technische Zusammenführung unserer Sparkassen ist erfolgreich abgeschlossen und Sie können Ihr Banking wieder wie gewohnt nutzen.
Für Kunden der ehemaligen Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen:
Für die Sparkassen-App steht ein Umzugsassistent zur Verfügung. Dieser öffnet sich automatisch beim Öffnen der App.
Android-Nutzer: Bitte aktualisieren Sie Ihre Sparkassen-App im Google Play Store auf die Version 8.1.4. Anschließend startet beim Öffnen der App automatisch ein Umstellungsassistent, der Sie durch alle notwendigen Schritte führt.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Fusion der Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen und der Sparkasse Mittelfranken-Süd, die wir laufend aktualisieren.
Die neue Sparkasse Mittelfranken-Süd - Fusion zum 1. September 2025. Durch die Beschlüsse der Träger beider Sparkassen haben sich die Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen und die Sparkasse Mittelfranken-Süd zur neuen Sparkasse Mittelfranken-Süd zusammengeschlossen. Damit entsteht eine noch leistungsstärkere Sparkasse mit rund 750 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von rund 6 Mrd. Euro.
Überblick:
| Rechtliche Fusion | 1. September 2025, rückwirkend zum 1. Januar 2025 | Zunächst ändert sich zu diesem Datum lediglich der Name der Sparkasse. Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt. |
| Technische Zusammenlegung | 18. & 19. April 2026 | Die Vereinheitlichung der Kernbanksysteme und technischen Systeme erfolgt mit der “technischen Fusion”. Für alle Änderungen kommt die Sparkasse Mittelfranken-Süd persönlich auf Sie zu. |
Die häufigsten Fragen beantworten wir in den nachfolgenden FAQs. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Fusion haben, ist Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort gerne für Sie da. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Online-Banking oder der Sparkassen-App. Alternativ können Sie sich gerne an Ihren Berater oder unser KundenServiceCenter wenden.
Alle Telefonnummern der Sparkasse Mittelfranken-Süd bleiben unverändert.
Alle Telefonnummern der bisherigen Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen ändern sich mit der technischen Fusion am 18. & 19.04.2026. Die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihres Ansprechpartners finden Sie in Ihrem Online-Banking und in der Sparkassen-App.
Alternativ können Sie sich gerne an unser KundenServiceCenter unter der Rufnummer 09171 82-0 wenden.
Alle E-Mail-Adressen der bisherigen Sparkasse Mittelfranken-Süd bleiben unverändert.
Alle E-Mail-Adressen der bisherigen Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen haben sich zum 01.09.2025 auf vorname.nachname@spkmfrs.de geändert. Falls Sie noch die E-Mail-Adresse der ehemaligen Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen verwenden, wird Ihre E-Mail selbstverständlich weitergeleitet.
Ihre persönlichen Beraterinnen und Berater ändern sich aufgrund der Fusion nicht. Nutzen Sie gerne unsere Beratungszeiten. Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners bzw. Ihrer Ansprechpartnerin finden Sie im Online-Banking und in der Sparkassen-App.
Die Öffnungszeiten der einzelnen Filialen entnehmen Sie bitte dem Filialfinder.
Der Hauptsitz der Sparkasse Mittelfranken-Süd am Standort Roth. Die Vier-Säulen-Sparkasse ist nicht nur durch den Hauptsitz präsent vor Ort, sondern auch durch ihre weiteren drei Säulen in Schwabach, Weißenburg und Gunzenhausen und ist mit 24 Geschäftsstellen und 25 SB-Stellen in der Region vertreten.
Die Bankleitzahl der Sparkasse Mittelfranken-Süd lautet einheitlich 76450000, der BIC BYLADEM1SRS.
Kundinnen und Kunden der ehemaligen Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen, die aufgrund einer Doppelung der Kontonummer eine neue Kontonummer erhalten, werden per Brief darüber informiert. Die Kontonummer ist gültig ab 19.04.2026. Die neue Sparkassen-Card (Debitkarte) mit IBAN/Kontonummer sowie der PIN-Brief werden automatisch versandt. Cash- und Giro-Konten für welche bisher keine Karte ausgestellt wurde, sind davon ausgenommen.
In diesem Fall funktioniert Ihre alte Sparkassen-Card bis zum Ablauf des 18.04.2026. Die neue Karte ist ab 19.04.2026 gültig. Dies gilt ebenfalls für die Sparkassen-Card von Kontobevollmächtigten. Automatisierte Zahlungen wie Lastschriften oder Gutschriften, werden auf die neue Kontonummer umgeleitet. Die neue Kontonummer wird z.B. im Online-Banking automatisch aktualisiert.
Alle Gutschriften und Lastschriften, die noch zu Gunsten oder zu Lasten Ihrer alten IBAN eingehen, leiten wir automatisch für eine über Jahre sichergestellte Übergangszeit auf Ihre neue IBAN weiter.
Demnach besteht für Sie aktuell grundsätzlich kein Handlungsbedarf.
Sie können Ihre neue IBAN gerne Ihren Zahlungsverkehrspartner nach und nach mitteilen. Beispielsweise, wenn Sie jährlich Ihre Verträge/Daten überprüfen, aktualisieren bzw. bei einer Vertragsneuanlage.
Die bei uns im Haus bestehenden, beauftragten Daueraufträge werden künftig von der neuen Kontonummer versendet.
Für Daueraufträge im Familienverbund (also zwischen eigenen oder Gemeinschaftskonten) sollte mittelfristig die neue Kontonummer übernommen werden. Hier gilt das gleiche Vorgehen, wie bei der Anpassungen von Lastschriften.
Die neue IBAN finden Sie zusätzlich ab dem 20.04.2026 auf Ihrem Kontoauszug (Blatt 1), bequem im Online-Banking und in der Sparkassen-App.
Individualisierte Zahlungsverkehrsvordrucke mit alter IBAN können auch noch nach dem 20.04.2026 aufgebraucht werden. Zahlungen werden automatisch auf die neue IBAN weitergeleitet. Bitte denken Sie bei der Bestellung neuer Vordrucke daran, Ihre IBAN zu aktualisieren.
Bei vielen Dienstleistern wie eBay, Amazon, Netflix, etc. können Sie Ihre geänderte IBAN und Kontonummer selbstständig im Online-Portal des jeweiligen Anbieters ändern. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Ihre Dienstleister schriftlich mit folgenden Musteranschreiben über die Änderung Ihrer IBAN/Kontonummer informieren.
Ab dem 20.04.2026 können Sie sich nur noch über unsere Internet-Filiale unter www.sparkasse-mittelfranken-sued.de anmelden. Falls Sie eine abweichende Adresse in Ihren Favoriten oder Bookmarks gespeichert haben, ändern Sie diese bitte ab.
Ihre bisherigen Zugangsdaten zum Online-Banking wie Anmeldename und PIN bleiben erhalten.
Falls sich doch Ihr Anmeldenamen geändert hat, wurden Sie über Ihren neuen Anmeldenamen per Brief informiert.
Ab dem 20.04.2026 erreichen Sie die Sparkasse Mittelfranken-Süd unter der einheitlichen Internetadresse www.sparkasse-mittelfranken-sued.de. Die Geräteerkennung, die Sie unter der bisherigen Adresse aktiviert hatten, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf die neue Adresse übernommen werden.
Aktivieren Sie dazu während der Anmeldung unterhalb des PIN-Feldes die Funktion der Geräteerkennung, um Ihren Browser bzw. Ihr verwendetes Gerät auch für die neue Internetadresse als vertrauenswürdig zu speichern.
Wenn Sie Ihre Online-Banking-PIN nicht mehr parat haben, können Sie diese in der Internet-Filiale oder an unseren Geldautomaten mit Ihrer Sparkassen-Card zurücksetzen. Die Funktion ist am Geldautomaten nur verfügbar, sofern Sie das pushTAN-Verfahren nutzen.
Ab dem 20.04.2026 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Aktualisieren Sie bitte die Sparkassen-App im Google Play Store bzw. Apple App Store auf die aktuelle Version und starten erst danach die Sparkassen-App. Der Fusionsassistent startet direkt nach dem Öffnen der Sparkassen-App. Sollte dieser nicht starten, führen Sie bitte einen Neustart Ihres Smartphones durch. Anschließend öffnen Sie nochmals die Sparkassen-App.
Bitte halten Sie Ihren Anmeldenamen sowie Ihre Online-Banking-PIN bereit. Eine Ersatzautorisierung z.B. über Face-ID ist nicht möglich.
Sie können die Sparkassen-App nicht entsperren und kennen Ihr App-Passwort nicht mehr? Dann bitte die App deinstallieren (inklusive Datenbank), neu herunterladen und neu einrichten.
Nutzen Sie den Kontowecker mit push-Benachrichtigung über die Sparkasse-App, so muss die push-Adresse neu angelegt und dem Kontowecker zugeordnet werden.
Nachdem Sie den Umstellungsassistenten für Ihre Konten durchlaufen haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Schritt 1: Neue push-Adresse registrieren. Klicken Sie hierfür in der Sparkassen-App unten auf „Profil“ > „Kontowecker“ und dann rechts oben auf „Registrieren“.
Schritt 2: Neue push-Adresse zuordnen. Warten Sie nun ein paar Minuten, bevor Sie unter „Profil“ > „Kontowecker“ Ihre bestehenden Kontowecker auswählen und über „Kontowecker bearbeiten“ die neue push-Adresse für die Benachrichtigung zuordnen.
Nutzer der S-Invest App müssen diese neu einrichten und vorhandene Depots neu hinzufügen. Wir empfehlen Ihnen eine vollständige Neuinstallation der App. Bitte halten Sie Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit.
Alle betroffenen Kunden wurden individuell angeschrieben. In den Zahlungsverkehrsprogrammen StarMoney und SFirm wird ein „Fusionsassistent“ die Bankverbindung der Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen automatisch auf die neue Bankverbindung der Sparkasse Mittelfranken-Süd aktualisieren.
In anderen Programmen (z.B. VR-Networld, WinData, usw.) und Online-Banking-Apps (z.B. Sparkasse Business) muss die Änderung manuell durchgeführt (Synchronisation oder Neu-Abruf der Bankparameter und Kontodaten) oder ggfls. vollständig neu eingerichtet werden. Führen Sie ggf. eine vollständige Neuinstallation der App mit Neueinrichtung der Konten durch.
Die Daten aus dem Hause Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen wurden in diesem Fall auf die Sparkasse Mittelfranken-Süd übertragen. Da Sie als Kundin bzw. Kunde für die erste Zeit doppelt in unserem System hinterlegt sind, findet nach einiger Zeit eine sogenannte "Verschmelzung" statt und Ihre Daten werden zusammengeführt. Für diesen Schritt meldet sich die Sparkasse Mittelfranken-Süd jedoch persönlich bei Ihnen.
Wenn Sie kein Online-Banking nutzen, können Sie Ihre beleghaften Überweisung (Papierform) bei allen Filialen der neuen Sparkasse Mittelfranken-Süd abgeben.
Nein - Sie brauchen nichts Weiteres unternehmen. Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) und Kreditkarte können Sie trotz der aufgedruckten alten Sparkassenbezeichnung und bisheriger IBAN uneingeschränkt bis zum Ablaufdatum weiter nutzen.
Ausnahme: Wir haben Ihnen bei Änderung Ihrer Kontonummer eine neue Karte zugesandt. Wenn sich Ihre Kontonummer ändert, haben Sie bereits Ende März Ihre neue Geheimnummer (PIN) und Ihre neue Sparkassen-Card (Debitkarte) erhalten. Diese ist jedoch erst ab 19.04.2026 gültig.
Bitte nutzen Sie ggf. ab 19.04.2026 ausschließlich die neue Karte. Ihre bisherige Sparkassen-Card (Debitkarte) verliert mit diesem Tag Ihre Gültigkeit.
Sollten Sie bei beiden Sparkassen Freistellungsaufträge erteilt haben, wurden diese zusammengeführt und die Beträge addiert.
Nein - die ausgegebenen Sparbuchurkunden der Sparkasse Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen behalten selbstverständlich ihre volle Gültigkeit und müssen nicht ausgetauscht werden. Sollte Ihr Sparbuch von einer Änderung der Kontonummer betroffen sein, kann Ihnen auf Wunsch gerne ein neues Sparbuch ausgestellt werden. Alle Zahlungen werden dennoch auf die geänderte Kontonummer übertragen.
Nein - es besteht kein Handlungsbedarf. Sowohl die Mandate für SEPA-Firmenlastschriften, als auch SEPA-Basislastschriften behalten ihre Gültigkeit.
Ja - teilen Sie dem Steuerberater unbedingt Ihre neue IBAN mit.
Wir liefern die Umsätze mit Ablauf des 18.04.2026 mit der neuen IBAN aus.
Der Steuerberater kann Sie nur einlesen, wenn er Ihre neue IBAN in seinem Buchhaltungsprogramm hinterlegt hat.
Alle betroffenen Kunden wurden individuell angeschrieben. In den Zahlungsverkehrsprogrammen StarMoney und SFirm wird ein „Fusionsassistent“ die Bankverbindung der Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen automatisch auf die neue Bankverbindung der Sparkasse Mittelfranken-Süd aktualisieren.In anderen Programmen (z.B. VR-Networld, WinData, usw.) und Online-Banking-Apps (z.B. Sparkasse Business) muss die Änderung manuell durchgeführt (Synchronisation oder Neu-Abruf der Bankparameter und Kontodaten) oder ggfls. vollständig neu eingerichtet werden. Führen Sie ggf. eine vollständige Neuinstallation der App mit Neueinrichtung der Konten durch.
Die Daten aus dem Hause Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen wurden in diesem Fall auf die Sparkasse Mittelfranken-Süd übertragen. Da Sie als Kundin bzw. Kunde für die erste Zeit doppelt in unserem System hinterlegt sind, findet nach einiger Zeit eine sogenannte "Verschmelzung" statt und Ihre Daten werden zusammengeführt. Für diesen Schritt meldet sich die Sparkasse Mittelfranken-Süd jedoch persönlich bei Ihnen.
Leiten Sie Ihre neue IBAN unbedingt an Ihren Steuerberater bzw. Ihr Service-Rechen-Zentrum (z.B. DATEV, Eurodata, Land-Data, usw.) weiter. Diese finden Sie ab dem 20.04.2026 auf Ihrem Kontoauszug (Blatt 1) und bequem im Online-Banking. Ändern Sie außerdem in Ihrem Buchhaltungsprogramm, anderen Anwendungen, sowie auf Vordrucken die IBAN und BIC.
Sie können Ihre Brief- bzw. Rechnungsvordrucke mit der „alten“ IBAN aufbrauchen. Für einen Übergangszeitraum werden diese Buchungen automatisch weitergeleitet.
Bei Neuauflagen Ihrer Brief- und Rechnungsvordrucke denken Sie bitte unbedingt daran, die neue IBAN und für Zahlungseingänge aus dem Ausland den neuen BIC, sowie die Bezeichnung „Sparkasse Mittelfranken-Süd“ aufdrucken zu lassen.
Bitte übertragen Sie uns über das Online-Banking nur noch Zahlungsverkehrsdateien (Lastschriften, Überweisungen) mit Ihrer „neuen“ IBAN.
Zahlungsverkehrsdateien mit „alter“ IBAN können mit Ablauf des 18.04.2026 nicht mehr verarbeitet werden.
Bitte teilen Sie Ihrem Terminalanbieter bzw. Netzbetreiber zeitnah Ihre neue IBAN mit.
Für Kunden, die ein Kartenbezahlterminal vom S-Händlerservice über die ehemalige Verinigte Sparkassen Gunzenhausen erhalten haben, besteht kein Handlungsbedarf. Die Sparkasse Mittelfranken-Süd wird die neue IBAN an den S-Händlerservicemelden.
Auslandszahlungen (nicht SEPA) reichen Sie bitte ausschließlich mit Ihrer neuen IBAN ein.
Auslandszahlungen mit alter IBAN können mit Ablauf des 18.04.2026 nicht mehr verarbeitet werden.
Ja, aber Sie müssen in der Fremdsoftware, in der Sie die Datei erstellen, die neue IBAN hinterlegen.
Mit Ablauf des 18.04.2026 können nur noch Daten mit der neuen IBAN hochgeladen und verarbeitet werden.
Auch im Rahmen unserer Fusion werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie niemals telefonisch, per E-Mail oder Brief auffordern, persönliche Daten oder Online-Banking-Zugangsdaten preiszugeben. Die Sparkasse wird Sie auch nie anrufen und um Eingabe einer TAN oder Freigabe in der S-pushTAN-App bitten. Geben Sie nur Aufträge frei, die Sie explizit beauftragt haben.
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